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Beihilfe
Ähnlich wie bei Privatversichten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in unserer privaten Praxengemeinschaft in der Regel problemlos übernommen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, informieren Sie sich deshalb am besten vorab bei Ihrer Kasse, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregister-eintrag übernommen werden.
Fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie bei der Beihilfe an.
In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, ohne vorherige Antragstellung übernommen.
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