Privatversichterte
Bei Privatversichterten Patient*innen werden die Kosten in der Regel problemlos von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehlen wir Ihnen vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 €- 153,00 €) nicht.
Beihilfe
Ähnlich wie bei Privatversichten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in unserer privaten Praxengemeinschaft in der Regel problemlos übernommen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, informieren Sie sich deshalb am besten vorab bei Ihrer Kasse, ob und wie viele Sitzungen Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregister-eintrag übernommen werden und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an.
In der Regel werden die ersten fünf Sitzungen, die sogenannten probatorischen Sitzungen, ohne vorherige Antragstellung übernommen.
Selbstzahlende
In manchen Situationen kann es sinnvoll sein die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). In der Regel übersteigen die Kosten für eine Sitzung den 3,0–3,5-fachen Steigerungssatz (131,15 € – 153,00 €) nicht. Eventuell können weitere Kosten durch den Einsatz von Fragebögen etc. entstehen. Ihre Versicherung muss in diesem Fall keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten.
Unfallversicherung
Wenn psychische Belastungsreaktionen durch einen Unfall zustande kommen, werden die Kosten der Behandlung durch die entsprechende Versicherung übernommen. Bei Arbeitsunfällen ist der Kostenträger die Unfallversicherung. Alternativ kommt auch eine private Haftpflichtversicherung als Kostenträger in Frage. In der Regel übernehmen die Kostenträger auch die Behandlung durch eine approbierte Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung.
Coaching und psychologische Beratung
Bei Coaching und Beratung wird keine Diagnose vergeben. Daher handelt es sich nicht um eine Kassenleistung und die Kosten müssen privat bezahlt werden. Bis zu einem gewissen Satz kann man diese jedoch in der Regel als Gesundheitskosten steuerlich geltend machen. Das Honorar bei Coaching wird individuell bemessen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!
AD(H)S Testung
Bei unserer AD(H)S Testung nehmen wir uns ganz individuell Zeit für Sie. Die Diagnostik in unserem Haus umfasst unter anderem eine umfangreiche Anamnese, Fragebögen und spezialisierte Interviews nach den neusten Standards.
Leider wird eine umfangreiche Diagnostik von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Bei einer privaten Krankenkasse ist je nach Tarif eine Übernahme möglich. Bitte informieren Sie sich vorab über eine mögliche Kostenübernahme. Die Gesamtkosten wurden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet und belaufen sich auf 396,59€. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage einen detaillierten Kostenplan zukommen.
1. Fragebogenpaket online (85,19€)
2. Anamnese, psychotherapeutischer Gesprächstermin (123,34€)
3. Testungstermin (89,61€)
4. Anfängliche und abschließende Beratung, Abschlussbericht (98,45€)
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!